Prostatakrebs – Recht und Sozialleistungen

Krebskranke haben in Sachen Bürokratie reichlich zu tun: täglich Post vom Versorgungsamt, der Krankenkasse oder Rehaklinik, dazu Anträge ausfüllen und verschicken. Aber: Sie haben bei Prostatakrebs Anspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen. Der Überblick!

A | Prostatakrebs: Was wird aus meinem Beruf?

Prostatakrebs ist für Männer nicht nur eine körperliche und psychische Herausforderung, die es zu meistern gilt. Vielmehr wirkt sich die Krebserkrankung auch auf den Alltag und den Beruf aus – und wirft dabei viele Fragen auf:

  • Wovon leben meine Familie und ich, wenn ich im Beruf ausfalle? Oft sind Männer die Allein- oder Hauptverdiener in der Familie
  • Kann ich meinen Job durch die Prostatakrebserkrankung verlieren
  • Kann ich in meinem erlernten Beruf überhaupt noch weiterarbeiten? Das gilt besonders für körperlich anstrengende berufliche Tätigkeiten, etwa ein Handwerk
  • Mit welchen finanziellen Einbußen muss ich rechnen?
  • Wie bestreite ich eventuelle Kosten, die durch die Krebserkrankung auf mich zukommen? Beispiele sind die Anfahrten ins Krankenhaus oder die Kostenbeteiligung an Medikamenten und anderen Therapien

B | Prostatakrebs: Welche Leistungen stehen mir zu?

Eine Krebserkrankung bedeutet manchmal, dass Sie Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können wie gewohnt. Manche können auch über längere Zeit oder überhaupt nicht mehr in ihren Job zurückkehren. Ein häufiger Grund dafür sind Nebenwirkungen der oft intensiven Krebsbehandlungen, zum Beispiel eine chronische Erschöpfung (Fatigue)

Bei den meisten Krebskranken werden Armutsängste geschürt, wenn das Einkommen vorübergehend oder ganz wegbricht. Besonders groß dürfte die Angst sein, wenn Sie als Mann der Alleinverdiener in der Familie sind. Doch es gibt eine Vielzahl von Sozialleistungen und Erleichterungen im Beruf. Und auf diese haben Sie einen Anspruch, wenn Sie an Prostatakrebs erkrankt sind. Ein Überblick über die wichtigsten Leistungen, aber auch besondere Ausgaben bei einer Krebserkrankung.

C | Krankengeld

Bei einer Arbeitsunfähigkeit, etwa aufgrund von Prostatakrebs, ist Ihr Arbeitgeber meist für sechs Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres  Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent Ihres Nettolohns. Die Krankenkasse bezahlt das Krankengeld maximal 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren. Wenn Sie freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind, gelten die Regelungen zum Krankentagegeld, die Sie vertraglich vereinbart haben. 

In Deutschland gibt es die Möglichkeit der schrittweisen Wiedereingliederung in den Beruf, wenn Sie alle Krebsbehandlungen und die Reha überstanden haben. Sie arbeiten anfangs weniger und steigern dann die Stundenzahl stufenweise, während Sie das Krankengeld weiter erhalten. Dies bedeutet für Sie und Ihren Arbeitgeber weniger Druck.

D | Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Sind Sie aufgrund Ihrer Prostatakrebserkrankung teilweise arbeitsunfähig sind, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Falls Sie ganz erwerbsunfähig sind, ist die Frührente eine Möglichkeit. Zunächst stellen die Behörden jedoch fest, ob und wie viel Sie noch arbeiten können. „Restleistungsfähigkeit“ heißt dies in der Fachsprache. Das bedeutet: Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit müssen Sie unabhängig von Ihrem erlernten Beruf jede Teilzeitarbeit annehmen. Und zwar so lange, bis Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.

E | Schwerbehindertenausweis

Wie alle Krebskranke haben Männer mit Prostatakrebs einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt ein Patient als schwerbehindert. Die Behörden (die Versorgungsämter) stellen ihn meist nur befristet aus. Je nach Schwere des Prostatakrebses gilt eine „Heilungsbewährung“ von zwei bis fünf Jahren. Der Schwerbehindertenstatus bedeutet einige Vergünstigungen, zum Beispiel:

  • Höherer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
  • Mehr Urlaubstage
  • Geringere Steuerbelastungen
  • Ermäßigungen beim Öffentlichen Nahverkehr (Bus, Straßen‑, U- und S‑Bahn)
  • Ermäßigter Eintritt in öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise im Museum, Theater oder Schwimmbad
  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

F | Rehabilitation (Reha)

Sie haben einen Anspruch auf eine Reha, die sogenannte Anschlussheilbehandlung. Ziel der Maßnahmen ist es, Sie körperlich und seelisch wieder zu stärken. Außerdem behandeln Ärztinnen und Ärzte in der Reha die Folgen und Komplikationen der Krebstherapien, zum Beispiel die Inkontinenz oder Erektile Dysfunktion. Ziel ist es, Sie wieder besser in den Alltag und Beruf zurückzubringen. 

G | Pflegegeld

Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie, wenn Ihre Selbständigkeit oder andere Fähigkeiten über mindestens sechs Monate aufgrund gesundheitlicher Probleme beeinträchtigt sind. Sie können Ihren Alltag nicht mehr alleine bestreiten und sind daher auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Der Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt bei gesetzlich Versicherten den Grad der Pflegebedürftigkeit fest.

H | Arbeitslosengeld

Wenn Ihr erzieltes Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, können Sie Arbeitslosengeld 1 und 2, Sozialhilfe oder Wohngeld beantragen. Scheuen Sie sich nicht, dies zu tun. Die finanzielle Unterstützung ist keine Leistung von Ämtern aus “gutem Willen”, sondern sie steht Ihnen zu. Ratsam ist immer ein Gespräch mit Fachleuten, die sich gut mit diesen Leistungen auskennen. 

 

I | Medikamente, Heil- und Hilfsmittel

Bei allen medizinischen Leistungen (z.B. Medikamente, Physiotherapie, Massagen) müssen gesetzlich Versicherte zehn Prozent der Kosten selbst bestreiten. Das Minimum liegt bei fünf Euro, das Maximum bei zehn Euro. Auch wenn dies zunächst überschaubar klingt – die unvorhergesehene wirtschaftliche Belastung kann schnell ins Geld gehen! 

Die gleichen Prozentsätze gelten übrigens für Fahrtkosten, Krankenhaustagegeld (zehn Euro pro Tag) und Kosten für Haushaltshilfen. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze, damit die finanziellen Belastungen nicht zu extrem ausfallen – die Belastungsgrenze beträgt maximal zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens der Familie. Chronisch Kranke dürfen nur mit einem Prozent belastet werden.

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J | Nach Prostatakrebs: Wo kann ich mich beraten lassen?

Sie können sich zu den Sozialleistungen und Ihren Leistungsansprüchen auch selbst informieren:

Suchen Sie sich unbedingt professionelle Unterstützung im „Antragsurwald“! Spannen Sie auch Ihre Familie, Freunde oder andere Angehörige ein. Denn wer mit seinem Prostatakrebs und den Krebstherapien beschäftig ist, hat oft keinen Kopf fürs Ausfüllen von Anträgen oder für Telefonate mit Behörden aller Art. Folgende Ansprechpartner helfen Ihnen weiter:

  • Ärztinnen oder Ärzte, die zum Beispiel Pflege- oder Rehamaßnahmen verschreiben. Zu vielen anderen Fragen kann sie Ihnen den richtigen Ansprechpartner vermitteln.
  • Der Sozialdienst im Krankenhaus berät Sie bei allen Fragen rund um die Leistungen, die Ihnen zustehen.
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die Ihnen viele Fragen beantworten kann. Die gemeinnützige Einrichtung arbeitet im gesetzlichen Auftrag (§ 65b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Die UPD berät Sie in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei.
  • Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen haben ebenfalls Erfahrung mit dem Thema „Leistungsansprüche“ bei Krebs. In jedem Fall sollten Sie Ihre Rechte kennen und sich beraten lassen, wenn Sie unsicher sind.
  • Beratungsstellen gibt es auch bei Ihrer Krankenversicherung, dem zuständigen Rentenversicherungsträger, bei Sozialverbänden, dem Sozialamt, dem Versorgungsamt oder der Arbeitsagentur sowie bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser.

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