Prostatakrebs und Beruf – wie geht es weiter?
Wer noch im Beruf aktiv ist und an Prostatakrebs erkrankt, stellt sich mit Sicherheit irgendwann die Frage, wie es im Job weitergehen soll. Wie lange bin ich nach einer Prostata-OP arbeitsunfähig? Wie offen soll ich die Krebserkrankung bei Chefs und Kollegen ansprechen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen!
A | Prostatakrebs und Beruf – diese Fragen stellen sich!
Sie haben vermutlich einen Krankenhausaufenthalt mit Operation, eine Strahlentherapie oder andere Behandlungen sowie die Reha hinter sich gebracht. Viele Männer, die ihren Prostatakrebs zunächst überstanden haben, möchten gerne so schnell wie möglich in ihr früheres „normales“ Leben und ihren Beruf zurückkehren. Ob dies gelingt, hängt auch von der Art der Tätigkeit ab, die Sie zuvor ausgeübt haben. Denn es ist ein Unterschied, ob Sie acht Stunden im Büro verbringen oder einer handwerklichen Tätigkeit nachgeben, die körperlich sehr anstrengend ist. Nicht immer bringen Männer gleich die volle körperliche Leistungsfähigkeit und Fitness nach den kräftezehrenden Krebstherapien mit. Ein häufiges Problem ist die Fatigue. Auch geistig und seelisch sind manche Männer erschöpft.
Prostatakrebs überstanden? Viele Männer wollen in den Beruf zurück!
© trapezemike/Pixabay.com
Die Rückkehr in den Beruf ist jedoch für viele Männer enorm wichtig fürs Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl! Sie haben wieder ein soziales Umfeld, bei dem es um andere Themen als um Krankheit und Krebsbehandlungen geht. Oft bieten der Beruf und die Gespräche mit Kollegen ein gute Ablenkung von der Krebskrankheit und ein Stück weit normalen Alltag. Auch das ist nicht unwesentlich, damit Sie nicht ständig gedanklich um das Thema „Krebs“ kreisen. Der Job vermittelt Ihnen zudem das Gefühl, wieder gebraucht zu werden und ein wichtiges Mitglied der Gesellschaft zu sein. Auch das hebt die Lebensqualität! Und zuletzt bieten der Beruf und die Arbeit wirtschaftliche Absicherung. Aus vielen Studien ist bekannt, dass Krebskranke sich oft vor Armut fürchten. Doch Sie haben Anspruch auf einige Leistungen, welche die finanziellen Einbußen abfedern.
Wer vor seiner Krebserkrankung aktiv im Berufsleben stand, stellt sich jetzt vermutlich einige Fragen, zum Beispiel diese:
- Kann ich meinen Beruf wieder so ausüben wie vor der Erkrankung an Prostatakrebs?
- Werde ich den Belastungen und dem Stress im Job standhalten?
- Kann ich wieder Vollzeit arbeiten oder gar Überstunden absolvieren?
- Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber Auskunft über meinen Prostatakrebs zu geben?
- Kann mich mein Arbeitgeber wegen der Krebserkrankung kündigen?
- Soll ich mit meinen Kollegen offen über den Prostatakrebs sprechen? Und wenn ja: Wie sage ich es ihnen?
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B | Nach Prostatakrebs: Rückkehr in den Beruf – Tipps und Antworten!
Soll ich meinem Chef und den Kollegen von meinem Prostatakrebs erzählen? Kann mich mein Arbeitgeber kündigen? Wer hilft mit bei der Wiedereingliederung in den Beruf? Alle Antworten finden Sie hier!
Ehrliche Selbsteinschätzung!
Bevor Sie in Ihren Beruf zurückkehren – versuchen Sie, sich zunächst selbst einige Fragen ehrlich zu beantworten.
- Überlegen Sie sich, wie fit und belastbar Sie sich tatsächlich fühlen. Hören Sie auf Ihr „inneres Barometer“. Eine Selbstüberschätzung im Sinne von „Das schaffe ich schon, zuvor hatte ich ja auch keine Probleme“ ist hier wahrscheinlich wenig hilfreich.
- Sie müssen nicht zwangsläufig Vollzeit in Ihren Job zurückkehren, sondern auch die Teilzeitarbeit ist eine Möglichkeit, die Sie genauer beleuchten sollten.
- Es zählt aber nicht nur die Menge der Stunden, die Sie im Job absolvieren, sondern auch die Art der Tätigkeit. Denken Sie darüber nach, ob Sie diese noch ausüben können.
- Eventuell können Sie den Aufgabenbereich in Ihrem Beruf auch neu strukturieren: Einige bisherige Aufgaben, die Sie vielleicht überfordern, übernehmen andere Kollegen und Sie bekommen neue hinzu?
- Überlegen Sie, welche Arbeitsbedingungen Sie benötigen, um Ihren Job gut ausfüllen zu können. Wenn Sie zuvor in einem lauten Großraumbüro gearbeitet haben, ist vielleicht ein ruhigerer Arbeitsplatz hilfreich.
- Vielleicht ist eine Umschulung auf einen anderen Beruf eine Alternative. In einer beruflichen Neuorientierung können auch Chancen liegen.
Sprechen Sie möglichst frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und sagen Sie ihm, dass Sie in Ihren Beruf zurückkehren möchten. Er kann so auch besser planen.
Soll ich die Krebserkrankung meinem Chef mitteilen?
Die Diagnose Prostatakrebs selbst oder gar ärztliche Befunde müssen Sie Ihrem Chef nicht mitteilen. Diese Fakten fallen unter den Datenschutz. Deshalb steht die Diagnose auch nicht auf der Krankmeldung. Wohl aber erfährt Ihr Arbeitgeber durch das Dokument, dass Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeitsfähig sind. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie länger im Job ausfallen oder nicht mehr Vollzeit zurückkehren möchten. Das gilt vor allem, wenn Sie eine leitende Position inne hatten. Denn Ihr Chef braucht Zeit, um Ersatz für Sie zu finden. Manchmal ist ein offenes Gespräch über Ihre Situation sehr hilfreich, es kann jedoch auch Nachteile bringen. Wägen Sie alle Argumente gut gegeneinander ab. Die Entscheidung müssen Sie letztendlich selbst treffen.
Soll ich mit meinen Kollegen über den Prostatakrebs sprechen?
Diese Frage lässt sich nicht grundsätzlich mit „ja“ oder „nein“ beantworten. Wenn Sie ein vertrauensvolles, gutes Verhältnis zu Ihren Kollegen pflegen, ist ein offenes Gespräch vielleicht sehr hilfreich. Nur, wenn Ihr Umfeld über Ihren Prostatakrebs Bescheid weiß, können Sie mit Unterstützung und Verständnis rechnen. Außerdem sind Sie sicher nicht der einzige Mann mit Prostatakrebs – Krebserkrankungen sind allgemein sehr häufig. Und fast jeder kennt in seinem Bekanntenkreis mittlerweile einen Menschen, der an Krebs erkrankt ist. Vielleicht fassen Sie also Mut und sagen Ihren Kollegen offen, wie es um Sie steht?
Kann mein Arbeitgeber mir wegen meines Prostatakrebses kündigen?
Prinzipiell kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter mit einer Krebserkrankung kündigen. Allerdings gibt es dafür strenge Vorschriften, bei denen das Arbeitsrecht zu beachten ist. Ganz so einfach ist eine Kündigung also nicht. Wenn Sie zum Beispiel die Maßnahme der beruflichen Wiedereingliederung ablehnen, ist eine Kündigung leichter. Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis, bestehen dagegen höhere Hürden für die Kündigung.
- Informieren Sie sich unbedingt bei einem Rechtsexperten, die sich mit dem Arbeitsrecht auskennt.
- Hilfestellung bietet auch der Personal- oder Betriebsrat, mit dem Sie offen sprechen können. Er ist verpflichtet, sämtliche Gespräche vertraulich zu behandeln.
- Weitere Anlaufstellen sind die Krebsberatungsstellen vor Ort, behandelnde Ärzte, Kliniksozialdienste, Schwerbehindertenvertreter, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder das Bürgertelefon für Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wiedereinstieg in den Beruf – das Hamburger Modell
In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, länger erkrankten Mitarbeitern das sogenannte „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) anzubieten. Für gesetzlich Versicherte gibt es das „Hamburger Modell“. Es sieht vor, dass Sie Ihre Arbeitsleistung stetig und langsam steigern. Zunächst arbeiten Sie nur weniger Stunden täglich, dann wieder Voll- oder Teilzeit. Gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber erstellen Sie einen Plan zur beruflichen Wiedereingliederung. Das Besondere: Der Arbeitgeber bezahlt in dieser Zeit kein Gehalt, sondern Sie erhalten Krankengeld, das die Krankenkasse finanziert. Trägt die Rentenversicherung die Maßnahme, heißt es Übergangsgeld. Sie haben zudem die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dieser bietet einige Vorteile im Beruf, zum Beispiel einen höheren Kündigungsschutz oder besonders ausgestatteten Arbeitsplatz.
Berufliche Rehabilitation – Hilfsmittel für den Arbeitsplatz
Um den beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen, erhalten Sie und auch Ihr Arbeitgeber bestimmte Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Diese zielen darauf ab, den Arbeitsplatz zu erhalten oder neue Berufsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) finanziert diese Leistungen, wenn sie den Bedarf individuell geprüft und für notwendig erachtet hat. Beispiele dafür sind besondere Hilfsmittel und Geräte für den Arbeitsplatz, die Sie bei der DRV beantragen können. Der Betriebsarzt hilft bei der Anpassung Ihres Arbeitsplatzes.
Und noch ein Tipp zuletzt:
Muten Sie sich nicht zu viel zu, wenn Sie wieder zu arbeiten beginnen. Die meisten haben Verständnis dafür, dass Sie nicht gleich wieder mit Volldampf loslegen können. Haushalten Sie also mit Ihren Kräften und kommen Sie langsam in Ihren Job zurück!
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