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Reisen und Prostatakrebs – Tipps für den Urlaub
27. März 2024 | von Ingrid MüllerUrlaub kann bei Prostatakrebs gut tun, denn die Krebserkrankung selbst und auch die Krebsbehandlungen zehren oft an den Kräften. Lesen Sie, was bei der Reiseplanung wichtig ist und was Sie auf Reisen beachten sollten.
Eine Krebserkrankung wie Prostatakrebs sowie die Krebsbehandlungen (Operation, Strahlentherapie, Chemotherapie…) können kräftezehrend und anstrengend für den Körper, Geist und die Psyche sein. Trotz Ihrer Krebserkrankung können Sie aber verreisen. Ein schöner Urlaub mit Angehörigen oder Freunden kann Sie aus dem medizinischen Alltag holen und wieder für mehr Entspannung, Erholung und Lebensfreude sorgen. Sie können Kraft tanken und sich ein wenig von den durchlebten Strapazen ablenken. Wenn Sie an Prostatakrebs erkrankt sind und verreisen möchten, sollten Sie einige Tipps beherzigen. Vor, während und nach einer Krebstherapie sind einige Vorbereitungen wichtig.
Ganz allgemein gilt der Tipp: Wenn Sie sich körperlich nicht fit und sehr angeschlagen fühlen, sollten Sie besser zu Hause bleiben und keine Reise antreten. Verschieben Sie Ihren Urlaub lieber auf einen Zeitpunkt, an dem es Ihnen besser geht.
Mit Ärztinnen und Ärzten sprechen
Besprechen Sie sich mit Ihrem Behandlungsteam, bevor Sie eine Reise planen. Ihre Ärztinnen und Ärzte können am besten einschätzen, wie es Ihnen gesundheitlich geht und ob Sie reisetauglich sind.
Lassen Sie sich beraten, welche Maßnahmen Sie beachten sollten, wie Sie Ihre Reise am besten planen und ob Ihr gewähltes Reiseziel geeignet ist. Vielleicht ist eine Fernreise in Länder mit tropischen Temperaturen oder ein körperlich herausfordernder Aktivurlaub in den Bergen im Moment nicht die richtige Idee.
Fahrtauglichkeit abklären lassen
Fragen Sie Ihr Behandlungsteam, ob Sie selbst ein Auto steuern dürfen. Es gibt einige Medikamente, welche die Fahrtauglichkeit einschränken. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzmittel wie Opiate. Wenn Sie diese Schmerzmittel anwenden, brauchen Sie einen Opioid-Ausweis, den nur Ärztinnen und Ärzte ausstellen dürfen. Auch Übelkeit, Schmerzen (beispielsweise direkt nach einer OP oder aufgrund von Knochenmetastasen) sowie ein schlechter körperlicher Allgemeinzustand können die Fähigkeit einschränken, ein Auto zu steuern.
Flugtauglichkeit überprüfen lassen
Sprechen Sie mit Ihren Ärztinnen und Ärzten vor der geplanten Reise über Ihren Gesundheitszustand und ob Sie flugtauglich sind. Zu beachten ist das Thromboserisiko, das etwa nach einer Prostatakrebs-Operation erhöht sein kann. Auch die Luftdruckveränderungen beim Fliegen können gesundheitliche Probleme mit sich bringen.
Ärztinnen und Ärzte können Ihre Flugtauglichkeit einschätzen und bescheinigen (für die Fluggesellschaft). Die Kosten für das Attest müssen Sie allerdings selbst tragen. Das international einheitliche MEDIF-Formular (Medical Information Form) gibt es zum Beispiel auf den Webseiten der jeweiligen Fluggesellschaften. Ärztinnen oder Ärzte müssen das MEDIF-Formular vor dem Flug ausfüllen an den flugmedizinischen Dienst schicken.
Viele Airlines verfügen über einen medizinischen Dienst, der Menschen mit Einschränkungen und Handicaps weiterhelfen kann. Dieser kann auch Ihre Reisetauglichkeit beurteilen. Vor dem Abflug müssen Sie dafür das internationale MEDA-Formblatt auszufüllen und es an den medizinischen Dienst der jeweiligen Fluggesellschaft übermitteln. Fluggesellschaften dürfen übrigens bei Zweifeln an der Flugtauglichkeit (beispielsweise körperlich schwacher Eindruck) auch die Mitreise verweigern
Chronisch Kranke Menschen und Personen, die viel reisen, können sich eine FREMEC-Karte ausstellen lassen. Das Kürzel steht für engl. “frequent traveller’s medical card”, also eine medizinische Vielfliegerkarte. Dann müssen Sie nicht vor jedem Flug erneut das MEDA-Formular ausfüllen oder um eine ärztliche Bescheinigung bitten.
Und zuletzt: Flugreisen können sehr anstrengend sein, denn die Anreise zum Flughafen und Wege am Ankunftsort sind oft sehr lang. Planen Sie deshalb mehr Zeit ein, damit Sie nicht in Stress geraten. Ratsam kann es auch sein, sich am Flughafen oder im Flugzeug vorab Unterstützung zu organisieren.
Tipp Die Stiftung Leben mit Krebs bietet Urlaubsreisen für krebskranke Menschen an, die ärztlich betreut werden. Darunter sind Sportreisen, aber auch moderate Bewegungsangebote. |
Impfungen auffrischen
Viele Menschen mit einer Krebserkrankung haben ein geschwächtes Immunsystem, das sich schlechter gegen Krankheitserreger und Infektionen zur Wehr setzen kann. Ein Grund für geschwächte Abwehrkräfte können Krebstherapien sein, zum Beispiel eine Chemotherapie oder Bestrahlung. Überlegen Sie daher auch, mit welchem Verkehrsmittel Sie an- und abreisen möchten. In Bussen, Bahnen oder Flugzeugen befinden sich oft viele Menschen, von denen eine potenzielle Infektionsgefahr ausgehen kann.
Überprüfen Sie vor Reiseantritt Ihren Impfstatus und lassen Sie Impfungen eventuell auffrischen. Ärztinnen und Ärzte können Sie beraten, welche Impfungen in Ihrem Fall sinnvoll sind. Zudem sind spezielle Impfungen bei manchen Reisezielen nötig, etwa wenn Sie in tropische Länder reisen. Fragen Sie, ob dies gesundheitlich ratsam ist oder ob vielleicht ein anderes Reiseziel besser wäre.
Coronaimpfung und Krebs |
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Thromboserisiko auf langen Reisen
Manchmal liegt das gewählte Reiseziel nicht gleich ums Eck. Doch lange Reisen können bei Menschen mit Krebs Komplikation verursachen, beispielsweise Blutgerinnsel (Thrombose). Dies gilt besonders, wenn Sie viele Stunden im Bus, in der Bahn oder im Flugzeug sitzen und kaum Bewegungsmöglichkeiten haben. Auf längeren Autofahrten können Sie eher regelmäßige Pausen einlegen und sich die Beine vertreten.
Einige Tipps:
- Klären Sie unbedingt Ihr persönliches Thromboserisiko unbedingt vor Reisebeginn mit Ihrem Behandlungsteam ab.
- Lassen Sie sich beraten zu Bein- und Fußübungen, die den Blutkreislauf in Schwung bringen.
- Auch das Tragen von Kompressionsstrümpfen kann auf längeren Reisen sinnvoll sein. Diese sind im medizinischen Fachhandel oder im Internet erhältlich.
- Bei einem hohen Risiko für Thrombosen können eventuell gerinnungshemmende Medikamente eine Möglichkeit sein.
Vorsicht bei Lymphödemen
Bei einem Lymphödem kann die Lymphe nicht genügend abfließen und sammelt sich im Gewebe an. In der Folge entstehen Schwellungen der betroffenen Körperpartie. Bei Prostatakrebs kann ein Lymphödem zum Beispiel nach einer Prostata-OP (radikale Prostatektomie) oder der Entfernung vieler Lymphknoten entstehen. Auch im Rahmen einer Strahlentherapie und wenn große Lymphknotenbereiche zusätzlich bestrahlt werden, ist die Entwicklung eines Lymphödems möglich.
Einige Tipps:
- Tragen Sie auf Reisen keine engen Kleider, die den Lymphabfluss einschränken. Beispiele: Enge Gürtel, Hosen, T-Shirts, Hemden. Wählen Sie stattdessen lockere, atmungsaktive Kleider, die Sie nicht „einschnüren“.
- Ziehen Sie keine zu engen Schuhe an und lassen Sie das Schuhwerk während der Reise an. Wenn Ihre Füße auf der Fahrt anschwellen, kommen Sie anschließend vielleicht nicht mehr in Ihre Schuhe hinein. Wählen Sie Schuhe, in den Sie gut Platz haben und die Ihnen einen sicheren Stand vermitteln.
Genügend Medikamente mitnehmen
Viele Menschen mit Krebs brauchen regelmäßig verschiedene und oft mehrere Medikamente. Das Auswärtige Amt rät dazu, eine ärztliche Bescheinigung mit sich zu führen, am besten auch in englischer Sprache.
Einige Tipps:
- Sprechen Sie vor Ihrer Reise mit Ihren Ärztinnen und Ärzten darüber, welche Medikamente Sie in welcher Mengen mitnehmen sollten.
- Fragen Sie auch, ob die Arzneimittel Umwelteinflüssen wie Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit standhalten.
- Nehmen Sie immer einen Vorrat mit, falls etwas Unvorhergesehenes geschieht. Bei Flug- oder Zugausfällen könnte sich beispielsweise die Reise verlängern.
- Bewahren Sie Medikamente immer im Handgepäck (Originalverpackung, Beipackzettel) auf. Nicht selten geht ein Reisegepäckstück verloren.
- Informieren Sie sich vorher, ob Ihre Medikamente auch am Reiseziel erhältlich sind. Bringen Sie auch in Erfahrung, ob Sie eventuell auf ein anderes Präparat mit dem gleichen Wirkstoff ausweichen können.
- Lassen Sie sich von Ihrem Behandlungsteam eine schriftliche Zusammenfassung Ihrer Erkrankung erstellen (am besten zusätzlich in Englisch oder anderen Sprachen). Aus diesem Dokument sollten die Diagnose und Therapien hervorgehen. Auch die Kontaktdaten Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin sollten dort festgehalten sein. Das Dokument kann bei Fragen an der Sicherheitskontrolle oder einem Arztbesuch im Reiseland hilfreich sein.
Achtung: Schmerzmittel wie Opiate fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Gesetzlich vorgeschrieben ist hier eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, die vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beglaubigt wurde. Informieren Sie sich bei Ihrem Behandlungsteam oder auf den Webseiten des BfArM, welche Regelungen für Ihr ausgewähltes Reiseziel gelten.
Sonnenschutz nicht vergessen
Während oder direkt nach einer Chemotherapie oder Bestrahlung sollten Sie sich nicht der prallen Sonne aussetzen. Die Haut reagiert empfindlicher auf UV-Strahlung. Fragen Sie Ihr Behandlungsteam, ob oder ab wann Sie wieder in die Sonne dürfen. Im Schatten dürfen Sie sich aber aufhalten.
Wenn Sie in sonnige Gebiete und Länder reisen, sollten Sie immer auf einen ausreichenden Sonnenschutz achten. Wählen Sie ein Sonnenschutzprodukt mit einem entsprechenden Lichtschutzfaktor. So vermeiden Sie Hautentzündungen und Sonnenbrände.
Leben mit Prostatakrebs Lesen Sie die besten Tipps zu Ernährung, Sport, Alltag und Nachsorge bei Prostatakrebs. |
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Europäischer Notfallausweis
Der Europäische Notfallausweis ist ein gelbes Dokument, das persönliche Daten und verschiedene Informationen für den Notfall enthält, zum Beispiel:
- Lichtbild
- Persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers
- Medizinische Daten, z.B. Blutgruppe, Impfungen, chronische Erkrankungen, Name und Dosierung einzunehmender Medikamente oder mögliche Allergien.
- Personen, die im Notfall zu verständen sind
Der Europäische Notfallausweis ist in neun Sprachen verfasst. Erhältlich ist er zum Beispiel beim Hausarzt, in Apotheken oder im Internet. Er kostet etwa drei bis vier Euro.
FAQs zu Reisen und Urlaub bei (Prostata)krebs
- Kann ich Urlaub trotz Krankschreibung machen?
Sie dürfen verreisen, auch wenn Sie wegen Ihrer Prostatakrebserkrankung krankgeschrieben (also arbeitsunfähig) sind. Erlaubt ist alles, was zur Heilung, Genesung, Erholung und Lebensqualität beiträgt. Allerdings dürfen Sie wegen einer Reise keine Therapien verschieben oder sogar ausfallen lassen. Sonst würden Sie den Heilungsprozess und Therapieerfolg durch Ihren Urlaub gefährden.
Fragen Sie Ihr Behandlungsteam, ob und wie lange sie Urlaub machen können. Ihr Behandlungsteam muss Sie für die Dauer des gesamten Urlaubs krankschreiben. Ihr Team hilft Ihnen auch bei anderen Fragen, etwa rund um das Urlaubsziel oder der Versorgung mit wichtigen Medikamenten. - Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre geplante Reise informieren müssen. Ob sie das tun oder nicht, hängt auch von Ihrem gegenseitigen Vertrauensverhältnis ab. Sie müssen Ihren Arbeitgeber also nicht grundsätzlich über Ihre Reisen informieren. - Brauche ich eine Erlaubnis der Krankenkasse ?
Wenn Sie innerhalb von Deutschland verreisen, müssen Sie Ihre Krankenkasse nicht darüber informieren oder um Erlaubnis fragen. Anders ist es jedoch bei Reisen ins Ausland. Dafür muss Ihre Krankenkassen die Zustimmung geben. Ansonsten darf sie die Zahlung von Krankengeld einstellen.
Informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über die bevorstehende Reise. Fügen Sie am besten eine ärztliche Bescheinigung bei, dass die Reise ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt und Sie die Behandlung auch nicht unterbrechen. Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) lehnen die Krankenkassen meist nicht ab. Aber: Es handelt sich um eine individuelle Einzelfallentscheidung.
Allerdings dürfen die Krankenkassen einen Urlaub im EU-Ausland nicht einfach verbieten. Das Bundessozialgericht (Az: B 3 KR 23/18 R) urteilte zum Beispiel: Krankenkassen müssen einem Aufenthalt im EU-Ausland zustimmen, wenn kein Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten besteht und kein Leistungsmissbrauch vorliegt.
Bei Auslandsreisen sollten Sie auch Ihren Versicherungsschutz abklären. Viele Reisekrankenversicherungen gelten nicht für Erkrankungen, die schon vor Reisebeginn bekannt waren. - Was tun, wenn ich im Urlaub zum Arzt oder ins Krankenhaus muss?
Gesetzlich Versicherte können mit Ihrer Gesundheitskarte jede Arztpraxis und jedes Krankenhaus aufsuchen, wenn sie in Deutschland Urlaub machen. Bei Reisen ins Ausland klären Sie am besten vorher mit Ihrer Krankenkasse ab, für welche Fälle ein Versicherungsschutz am Urlaubsort besteht.
Ob private Krankenversicherungen oder Reisekrankenversicherungen die Kosten für Notfälle oder Behandlungen im Urlaub übernehmen, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Manchmal sind Vertragsklauseln enthalten, die den Versicherungsschutz auf Reisen einschränken oder sogar ausschließen, wenn die Erkrankung bei Reisebeginn schon bekannt war.
Quellen:
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